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Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten und eine Behörde oder mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung der Daten beschäftigt sind. Dabei muss der Datenschutzbeauftragte nicht zwingend aus dem eigenen Unternehmen kommen, es kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der alle Pflichten eines Datenschutzbeauftragten gemäß BSDG wahrnimmt und ausübt. Unsere Experten sind stets auf dem aktuellsten Stand und kennen sämtliche Datenschutzregelungen und deren Auslegung z.B. durch aktuelle Gerichtsentscheide.